Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglichen es, Solarstrom vom Dach direkt an Mieter zu liefern. Diese FAQ erklärt die wichtigsten Begriffe, Modelle und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Mieterstrom bezeichnet ein Modell, bei dem Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses direkt an die Mieter des Gebäudes geliefert wird, ohne dass der Strom das öffentliche Netz durchläuft. Mieter profitieren dabei von günstigeren, lokal erzeugten Strompreisen.
Klassischer Mieterstrom erfordert häufig eine aufwendige Lieferantenrolle mit Vollversorgungspflicht. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein 2024 eingeführtes vereinfachtes Modell, bei dem PV-Strom unkomplizierter innerhalb eines Gebäudes an mehrere Parteien verteilt werden kann, ohne dass der Betreiber vollumfänglicher Stromlieferant wird.
Von diesen Modellen profitieren sowohl Eigentümer und Vermieter, die zusätzliche Erlöse aus ihrer PV-Anlage erzielen, als auch Mieter, die günstigeren, regional erzeugten Solarstrom beziehen können.
Ja, für Mieterstrom gibt es einen gesonderten Mieterstromzuschlag im Rahmen des EEG, der zusätzlich zur Vergütung für den vor Ort verbrauchten Strom gezahlt werden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein, die Teilnahme an einem Mieterstrommodell ist für Mieter freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte, kann weiterhin seinen Stromanbieter frei wählen.
Notwendig sind in der Regel eine PV-Anlage auf dem Gebäude, eine geeignete Zähler- und Messkonzeptlösung sowie ein Abrechnungssystem, das die Stromverteilung an die einzelnen Wohneinheiten korrekt erfasst und abrechnet.
Die Abrechnung kann durch den Anlagenbetreiber selbst oder durch spezialisierte Dienstleister erfolgen, die Messkonzept, Rechnungsstellung und Kundenservice als Full-Service-Lösung übernehmen.
Nicht von den Mietern verbrauchter Solarstrom wird wie gewohnt ins öffentliche Netz eingespeist und über die reguläre Einspeisevergütung beziehungsweise Direktvermarktung vergütet.
Ja, die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde gezielt vereinfacht, um auch für kleinere Gebäude mit wenigen Wohneinheiten wirtschaftlich attraktiv und administrativ handhabbar zu sein.
Beim klassischen Mieterstrommodell ja, hier besteht ein separater Stromliefervertrag zwischen Betreiber und Mieter. Bei der GGV ist die vertragliche und messtechnische Umsetzung vereinfacht.
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