Ab einer bestimmten Anlagengröße bzw. nach Ende der EEG-Förderung ist die Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms relevant. Diese FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Solarstrom nicht über die feste EEG-Einspeisevergütung vergütet, sondern direkt an der Strombörse oder über einen Direktvermarkter verkauft. Der Betreiber erhält dafür in der Regel eine Marktprämie zusätzlich zum Marktpreis.
PV-Anlagen ab 100 kW installierter Leistung sind in Deutschland grundsätzlich zur Direktvermarktung verpflichtet und können nicht mehr die feste EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen.
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderdauer entfällt die feste Einspeisevergütung. Betreiber können den Strom dann entweder selbst weiter nutzen, über die sogenannte Auffangvergütung des Netzbetreibers absetzen oder in die Direktvermarktung wechseln.
Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem an der Börse erzielten Marktwert und dem anzulegenden Wert nach EEG aus und stellt sicher, dass Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden als bei fester Vergütung.
Direktvermarkter unterscheiden sich in Konditionen, Vertragslaufzeiten und angebotenen Zusatzleistungen wie Fernsteuerbarkeit oder Prognoseerstellung. Ein Vergleich mehrerer Anbieter und der Blick auf Erfahrungswerte anderer Betreiber lohnt sich.
Erforderlich ist in der Regel eine fernsteuerbare technische Einrichtung, mit der der Direktvermarkter beziehungsweise Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Bedarf regeln kann, sowie eine entsprechende Fernwirktechnik.
Ja, insbesondere für Anlagen nach Ende der EEG-Förderung kann die freiwillige Direktvermarktung eine attraktive Alternative zur niedrigeren Auffangvergütung des Netzbetreibers sein.
Die Auffangvergütung ist eine gesetzlich geregelte Ersatzlösung des Netzbetreibers für Anlagen ohne anderweitige Vermarktung, liegt aber meist unter den erzielbaren Erlösen einer aktiven Direktvermarktung.
Ja, viele Betreiber kombinieren beides: Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst verbraucht oder gespeichert, der Überschuss wird über die Direktvermarktung vergütet.
Direktvermarkter berechnen in der Regel eine Vermarktungsgebühr, die vom erzielten Erlös abgezogen wird. Die Höhe variiert je nach Anbieter, Anlagengröße und vereinbartem Leistungsumfang.
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